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| UID Erfassung |
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Das ist für RBG-Partner besonders wichtig!
Ab 1. Juli müssen laut Gesetzgeber (BGBl 103/2005) bei einer Rechnung beide UID-Nummern angeführt sein, sofern der Rechnungsbetrag 10.000 Euro übersteigt. Beide UID-Nummern bedeutet: vom Lieferanten und vom Kunden, sonst ist kein Vorsteuer-Abzug aus der jeweiligen Rechnung möglich!
Der Leiter des RBG-Rechnungswesens, Prokurist Reinhard Pammer, erklärt: "Ein Vorsteuerabzug ist in Österreich prinzipell nur zwischen zwei "steuerlichen Unternehmern" möglich. Ab 1. Juli 2006 verlangt das Umsatzsteuergesetz (§11) die Angabe beider UID-Nummern auf der Rechnung. Daher ersucht Schachermayer alle RBG-Partner, uns ihre UID-Nummer bekannt zu geben. Wir wollen damit den Vorsteuerabzug unserer RBG-Partner-Unternehmen unterstützen."
Bitte geben Sie Ihre RBG-Kundennummer und Postleitzahl ein.
Diese beiden Felder werden mit den bei uns verspeicherten Daten
gegengeprüft um Zuweisungsfehler zu vermeiden.
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