RBG-Neukunde
   Kontakt Allgemein
   UID Erfassung
   Bewerbung
UID Erfassung
.........................................................................................................................................

Das ist für RBG-Partner besonders wichtig!

Ab 1. Juli müssen laut Gesetzgeber (BGBl 103/2005) bei einer Rechnung beide UID-Nummern angeführt sein, sofern der Rechnungsbetrag 10.000 Euro übersteigt. Beide UID-Nummern bedeutet: vom Lieferanten und vom Kunden, sonst ist kein Vorsteuer-Abzug aus der jeweiligen Rechnung möglich!

Der Leiter des RBG-Rechnungswesens, Prokurist Reinhard Pammer, erklärt: "Ein Vorsteuerabzug ist in Österreich prinzipell nur zwischen zwei "steuerlichen Unternehmern" möglich. Ab 1. Juli 2006 verlangt das Umsatzsteuergesetz (§11) die Angabe beider UID-Nummern auf der Rechnung. Daher ersucht Schachermayer alle RBG-Partner, uns ihre UID-Nummer bekannt zu geben. Wir wollen damit den Vorsteuerabzug unserer RBG-Partner-Unternehmen unterstützen."

Bitte geben Sie Ihre RBG-Kundennummer und Postleitzahl ein. Diese beiden Felder werden mit den bei uns verspeicherten Daten gegengeprüft um Zuweisungsfehler zu vermeiden.

KdNr:
PLZ:
UIDNr:
z.B.: RBG-UID: ATU23230509
 




© 2012 Rechberger Gesellschaft m.b.H.